Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hutter Signature Weddings e.U.
Daniel Hutter
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Hutter Signature Weddings & Events im Bereich der Hochzeits- und Eventplanung gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
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2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots oder durch Unterzeichnung eines Vertrages zustande.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell vereinbarten Angebot.
Leistungen können insbesondere umfassen:
Gesamtkonzeption
Budgetplanung
Location- und Dienstleisterrecherche
Kommunikation und Koordination mit Dienstleistern
Erstellung von Ablauf- und Zeitplänen
Beratung hinsichtlich Design, Konzept und Organisation
Betreuung und Koordination am Veranstaltungstag
Gästemanagement und Ablaufkoordination
Konzeption und Betreuung exklusiver Veranstaltungen und Corporate Events
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags.
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4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
alle erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen
Entscheidungen zeitnah zu treffen
vereinbarte Deadlines einzuhalten
vereinbarte Zahlungen fristgerecht zu leisten
Verzögerungen oder Mehraufwand, die daraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von Hutter Signature Weddings & Events und können gesondert verrechnet werden.
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5. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das Honorar richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.
Sofern nicht anders vereinbart:
30 % Anzahlung bei Vertragsabschluss
40 % während der Planungsphase
30 % spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung
Zusätzliche Aufwände, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert verrechnet.
Bei kurzfristigen Buchungen kann das gesamte Honorar sofort fällig sein.
Bei Zahlungsverzug behält sich Hutter Signature Weddings & Events vor:
Leistungen auszusetzen
Termine nicht weiter zu koordinieren
vom Vertrag zurückzutreten
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6. Spesen und Zusatzkosten
Zusätzliche Kosten wie:
Fahrtkosten
Nächtigungskosten
Parkgebühren
externe Besorgungen
werden – sofern nicht anders vereinbart – gesondert in Rechnung gestellt.
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7. Fremdleistungen und Drittanbieter
Hutter Signature Weddings & Events tritt ausschließlich als Vermittler von Dienstleistern auf.
Verträge über Leistungen (z. B. Catering, Location, Fotografie, Technik etc.) kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dienstleister zustande.
Hutter Signature Weddings & Events übernimmt keine Haftung für:
Qualität
Leistungserbringung
Ausfälle
Schäden durch Drittanbieter
Preisänderungen, Verfügbarkeitsänderungen oder Leistungsänderungen von Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs von Hutter Signature Weddings & Events.
Für Änderungen durch externe Dienstleister wird keine Haftung übernommen.
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8. Änderungen im Ablauf
Änderungen aufgrund von:
Wetterbedingungen
behördlichen Vorgaben
technischen Problemen
Ausfällen von Dienstleistern
bleiben vorbehalten.
Ein Anspruch auf unveränderte Durchführung besteht nicht.
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9. Rücktritt und Stornobedingungen
Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich.
Im Falle einer Stornierung werden folgende Pauschalen verrechnet:
bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 30 % des Honorars
bis 3 Monate vor der Veranstaltung: 60 % des Honorars
bis 1 Monat vor der Veranstaltung: 80 % des Honorars
unter 1 Monat: 100 % des Honorars
Bereits erbrachte Leistungen werden in jedem Fall vollständig verrechnet.
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10. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote) besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Bereits erbrachte Leistungen sind zu bezahlen.
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11. Haftung
Hutter Signature Weddings & Events haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für leichte Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder immaterielle Schäden ist ausgeschlossen.
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12. Gewährleistung
Es wird keine Gewähr für subjektive Vorstellungen oder persönliche Erwartungen übernommen.
Die Leistung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn sie den vereinbarten Rahmen erfüllt.
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13. Leistungsumfang am Veranstaltungstag
Sofern eine Tageskoordination gebucht wurde, umfasst diese die Betreuung am Veranstaltungstag im vereinbarten zeitlichen Rahmen.
Sofern nicht anders vereinbart, endet die Anwesenheit spätestens um 00:00 Uhr.
Zusätzliche Betreuungsstunden, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert verrechnet.
Die Verrechnung erfolgt auf Basis des individuell vereinbarten Stundensatzes oder eines angemessenen Zusatzhonorars.
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14. Vertragsauflösung durch den Auftragnehmer
Hutter Signature Weddings & Events ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Zahlungsverzug
erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflichten
unzumutbarem Verhalten gegenüber Dienstleistern oder dem Auftragnehmer, insbesondere beleidigendes, diskriminierendes oder aggressives Verhalten
Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu bezahlen.
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15. Vertragsstrafen bei Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet werden.
Zusätzlich können Mahnspesen sowie Kosten für Inkassomaßnahmen in Rechnung gestellt werden.
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16. Foto- und Nutzungsrechte
Hutter Signature Weddings & Events ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung entstandene Bilder und Videos für Marketingzwecke (Website, Social Media, Portfolio) zu verwenden, sofern keine ausdrückliche schriftliche Untersagung erfolgt.
Bei Corporate Events können gesonderte Vereinbarungen zur Vertraulichkeit und Bildnutzung getroffen werden.
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17. Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt.
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18. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.